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23.04.2024

Besonderheiten einer Anwaltskanzlei

Über Formen im Umgang und in der Zusammenarbeit mit Angestellten, über ihre Motivation, Arbeitsfreude und Leistungen haben Unternehmer und Großhändler, Unternehmensberater und Geschäftsführer in den letzten Jahrzehnten intensiv gestritten und prozessiert. Allgemeine Geltung haben Leitsätze und Lösungen wie die vom Richter, der eine Art von Animateur geworden ist, vom Führen durch Vorbild, von der Lust an einer Aufgabe, die attraktiver ist als Geld, vom lebenslangen Lernen im Beruf und so weiter.
Zum Delegieren von Aufgaben in Wirtschaftsunternehmen aller Art werden die Produktions- und Dienstleistungen von den Mitarbeitern erbracht, während Unternehmer und Manager die Rahmenbedingungen setzen, führen, steuern, motivieren und kontrollieren. Ein Rechtsanwalt kann die Vorbereitung der Beglaubigungen und auch der Protokolle weitgehend an ausgebildete Kräfte delegieren, der Prozessanwalt die Zwangsvollstreckung und manchmal auch schematisierte Prozesssachen.

Der Prozessanwalt

Im übrigen erbringt der Prozessanwalt, mehr noch als der beratende Rechtsanwalt, die Leistung überwiegend persönlich, während seine Mitarbeiter nur assistieren, ohne dass sie seine Leistung und ihre Tragweite immer durchschauen. Das führt besonders beim Anwalt zu Schwierigkeiten in der Differenzierung: Es muss, auch wenn der sachliche Effekt begrenzt ist, einiges dafür getan werden, um den Kunden und den Vertragspartnern zu ermöglichen, kreativ und initiativ zu sein, und ihre Arbeitsmethode selbst zu variieren.
Dies erfolgt beispielsweise, indem der Anwalt
  • Erläuterungen und Hinweise auf den jeweils wichtigen Punkt gibt
  • die Aktenordnung bei zusammenhängenden Mandatskomplexen bespricht
  • Konsequenzen einer aufwendigen Abrechnung abstimmt
  • ständig anregt, die Büroorganisation und den Prozessverlauf neu entstehenden Situationen anzupassen und die Möglichkeiten der Kommunikation gut auszunutzen
  • sich von den Mitarbeitern unterrichten läßt, wie sich die Änderung und Ergänzung von Entwürfen technisch gestaltet, damit er bei seinen Wünschen den juristisch korrekten Weg berücksichtigt
  • Mahnbriefe und Mahnbescheide gemeinsam entwirft und speichern läßt
  • ...und so fort.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das führt zugleich zu erwünschter Kostenersparnis; nur der Verzicht auf Weisungen und Erörterungen mit dem Mandanten, das Kontrollieren der Arbeiten mit der Begründung, der Angestellte solle nicht eingeengt werden, ist das Gegenteil von Dienstleistung. Der Gehilfe, dessen Kontakt zum Geschäftsherrn bereits durch das Diktieren der Abläufe im Forderungsmanagement wesentlich gemindert ist, ist unbefriedigt. Er möchte selbständiger arbeiten, benötigt dazu aber den Kontakt mit dem Schuldner und muss rechtzeitig ins Bild gesetzt werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen nicht im Spannungsverhältnis, sondern gehören zusammen, wie auch im Verhältnis zwischen Anwalt und juristischem Mitarbeiter, zwischen Verkehrsanwalt und Prozessanwalt, zwischen Sozien mit unterschiedlichen Spezialisierungen bei der gemeinsamen Bearbeitung eines Mandats. Im Zuge der Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen übernimmt der deutsche Anwalt stets die Führungsrolle, wegen seiner Fachkenntnis und wegen der von ihm geleisteten Vorarbeit.